Informationen
Der Wohnmobilstellplatz am Stadtsee in Rendsburg liegt ruhig und doch zentral in Rendsburg. Auf dem Stellplatz finden Wohnmobilisten 40 großzügig und eben angelegte Parzellen, die sich teils unter Bäumen befinden. Die Stellplätze sind mit Strom versorgt und es gibt eine WLAN-Anbindung auf dem gesamten Platz. Zur Platzausstattung gehören Sanitäranlagen (barrierefrei), die Versorgung mit Frischwasser sowie eine Entsorgungsstation (Sani).
Die Anmeldung und Zahlung erfolgt am Kassenautomaten. Wichtig: Akzeptiert wird ausschließlich die bargeldlose Zahlung über ec- und Kreditkarte (alle außer AmericanExpress). Aktuell und bis auf Weiteres sind leider keine Reservierungen für unserem Stellplatz möglich.
Der Preis beträgt 26,00 €* pro Übernachtung**, pro Wohnmobil. Inklusive ist die Stromversorgung, die Nutzung der Sanitäranlagen sowie die Entsorgung (Müll, Grauwasser, Chemietoilette).
*Preise in Euro inklusive der derzeit geltenden Umsatzsteuer
**Die Abreise erfolgt bis jeweils zum nächsten Tag 15:00 Uhr.
Stand: 1. Juli 2024
Einstellbedingungen Wohnmobilstellplatz Stadtwerke Rendsburg GmbH
Mietvertrag
Die Stadtwerke Rendsburg GmbH als Vermieter (nachstehend Stadtwerke genannt) stellt dem Wohnmobilstellplatznutzer als Mieter (nachstehend Gast genannt) nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen Einstellplatz für sein Wohnmobil zur Verfügung. Mit dem Einfahren in die Parkeinrichtung kommt ein Mietvertrag unter Anerkennung dieser Einstellbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen zustande. Eine Bewachung oder Überwachung der Wohnmobile sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung der Parkeinrichtung erfolgt auf eigene Gefahr.
Mietpreis-Einstelldauer
Der Mietpreis ist für jeden belegten Einstellplatz als Preisbestandteil der veröffentlichten und jeweils gültigen Preise enthalten. Nach Ablauf der gebuchten Zeit hat der Mieter die Parkeinrichtung unverzüglich zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf als zum Verlassen erforderlich, wird das gesamte Nutzungsentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorgangs neu berechnet und fällig.
Nichtzahlung des Nutzungsentgelts
- Mit Ihrer Ausfahrt von unserem Stellplatz wird die Forderung des Entgelts für Ihren Parkvorgang („Nutzungsentgelt“) sofort fällig, d.h. Sie müssen das Nutzungsentgelt sofort nach Maßgabe unserer Zahlbedingungen an uns zahlen.
- Sofern Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der nächsten 48 Stunden uns gegenüber nach Maßgabe unserer Zahlbedingungen beglichen haben, wird neben dem Nutzungsentgelt ebenfalls das vereinbarte erhöhte Parkentgelt von EUR 30,00 sofort fällig (Nutzungsentgelt und erhöhtes Parkentgelt zusammen die „Parkforderung“). Sie sind dann automatisch (sofort und aufgrund des Gesetzes) in Zahlungsverzug, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist. Abtretungsanzeige: Für den Fall, dass Sie das Nutzungsentgelt nicht innerhalb der oben genannten Frist begleichen sollten, treten wir automatisch unsere (sofort fällige) Parkforderungen gegen Sie an die IFA Finance Designated Activity Company, Talent Garden Building, Claremont Avenue, D11YNR2 Glasnevin, Dublin 11, Irland (nachfolgend „Riverty“ genannt, für weitere Informationen siehe https://www.riverty.com/contact-info-parking/) ab („Forderungsabtretung“). Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir Sie als Schuldner der Parkforderung anhand der von uns erfassten Kennzeichendaten Ihres Fahrzeugs sowie der Umstände des Parkvorgangs identifizieren und diese Daten zeitgleich mit der Forderungsabtretung an den von Riverty beauftragten Dienstleister übermitteln, damit Riverty die Parkforderungen gegen Sie geltend machen zu kann.
- Ab dem Zeitpunkt, ab dem Sie Sich gemäß der vorherigen Ziffer in Zahlungsverzug befinden, kann Ihnen – neben der Parkforderung bestehend aus dem Nutzungsentgelt und dem erhöhten Parkentgelt – ohne vorherige Ankündigung der gesetzliche Verzugszins berechnet werden, den Sie vom Fälligkeitsdatum bis zum Datum der vollständigen Zahlung schulden, sowie eine Mahngebühr in Höhe von bis zu EUR 2,40 pro Mahnung (jedoch nicht mehr als drei Mahnungen pro Rechnungsbetrag insgesamt). Sie sind berechtigt nachzuweisen, dass uns oder Riverty durch die jeweilige Mahnung kein Schaden entstanden ist oder dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist, als die Mahngebühr. Wir und Riverty behalten uns das Recht vor nachzuweisen, dass durch die Bearbeitung der jeweiligen Mahnung ein größerer Schaden entstanden ist. Wenn die ausstehende Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird, entstehen zusätzliche Kosten.
- Nach der Forderungsabtretung sind all Ihre Zahlungen auf die Parkforderung an Riverty zu leisten. Darüber hinaus ist Riverty berechtigt, hinsichtlich der Zahlung(en) die gleichen Rechte gegen Sie geltend zu machen, die wir aufgrund des zwischen uns und Ihnen geschlossenen Vertrags über die Parkflächennutzung gegen Sie geltend machen könnten. Zahlungen auf die Parkforderungen nach der Forderungsabtretung an Riverty sind auf das unter www.riverty.com/contact-info-parking/ angegebene Bankkonto zu tätigen.
- Die von Ihnen geleisteten Zahlungen an Riverty werden zuerst auf den ursprünglich von Ihnen geschuldeten Betrag der Parkforderung (Nutzungsentgelt und erhöhtes Parkentgelt) angerechnet und erst nach vollständiger Zahlung dieses Betrags auf die weiteren durch Ihren Zahlungsverzug zusätzlich geschuldeten Kosten.
- Sollten Sie nach der Forderungsabtretung an jemand anderen als Riverty zahlen (inklusive uns), bleibt Ihre Zahlungsverpflichtung gegenüber Riverty bestehen. In diesem Fall müssen Sie noch einmal zahlen, diesmal an Riverty.
- Die Parkforderung gegen Sie kann von Riverty jederzeit an uns oder einen Dritten (rück-)abgetreten werden, einschließlich eines Inkassobüros.
Speicherung von Daten
Fahrzeugbezogene Daten werden im Rahmen der Zahlungskontrolle soweit erforderlich per EDV gespeichert. Der Gast erteilt hierzu seine Zustimmung.
Haftung der Stadtwerke
- Die Stadtwerke haften gemäß den gesetzlichen Regelungen für alle Schäden, die von ihr, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden, soweit diese Einstellbedingungen nicht abweichende Regelungen treffen.
- Die Stadtwerke oder deren Erfüllungsgehilfen haften nicht für Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Hochwasser, Überflutungen oder Erdbeben sowie durch das eigene Verhalten des Gastes oder das Verhalten Dritter verursacht werden.
- Die Stadtwerke oder deren Erfüllungsgehilfen haften nicht für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden, die nicht dem vertragstypischen und vorhersehbaren Risiko entsprechen.
- Der Gast ist verpflichtet, offensichtliche Schäden unverzüglich den Stadtwerken oder deren Personal mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Gastes ausgeschlossen. Macht der Gast Schadensersatzansprüche gegen die Stadtwerke geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass die Stadtwerke ihre Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.
Haftung des Gastes
Der Gast haftet für alle durch ihn selbst, und seine Mitreisenden oder seine Besucher den Stadtwerken oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Insofern haftet er auch für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkeinrichtung durch ein Verhalten, das über den Gemeingebrauch der Parkeinrichtung hinausgeht. Dazu zählt auch das Ablagern von Müll innerhalb der Parkeinrichtung.
Benutzungsbestimmungen
Für die Gäste des Wohnmobilstellplatzes gilt die Stellplatzordnung. Eine aktuelle Fassung dieser Platzordnung und Informationen finden Sie unter: www.wohnmobil-hafen.de. Die allgemeinen Ruhezeiten sind einzuhalten.
Schlussbemerkungen
Für Verbraucherschlichtung ist die Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V. zuständig. Unser Unternehmen nimmt jedoch an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Rendsburg.
Diese Einstellbedingungen sind gültig ab dem 01.11.2024.
Stadtwerke Rendsburg GmbH
Am Eiland 12
24768 Rendsburg
Kontakt:
Telefon: 04331 209-0
info@stadtwerke-sh.de
Strom, Duschen, Toiletten, Entsorgung ( Müll, Grauwasser, Chemietoilette), WLAN, Nutzung der Abwaschküche
Hundedusche, Gasflaschentausch, Campingbedarf
Der Stellplatz ist ausschließlich für Wohnmobile eingerichtet.
Schotter
Für die Gäste des Wohnmobilstellplatzes gilt die Stellplatzordnung. Die allgemeinen Ruhezeiten von 22:00 - 06:00 Uhr sind einzuhalten.
Hunde sind auf dem Platz erlaubt, sofern sich andere Gäste durch sie nicht gestört fühlen. Das Mitnehmen von Hunden in die Wasch- und Toilettenräume ist nicht gestattet. Es gibt eine Hundedusche.
(Entfernung ca. Angaben)
- Bäcker - 500 m
- Supermarkt – 800m
- Innenstadt mit Fußgängerzone – 600m
- Wochenmarkt in der Innenstadt – 600m
Für kulinarischen Genuss sorgen zahlreiche Cafés, Bistros und Restaurants im gesamten Stadtgebiet von Rendsburg sowie in der Umgebung.
Tipps finden Sie unter anderem auf der Website Rendsburg Marketing.
Informationen rund um Ihren Aufenthalt in Rendsburg sowie in der Region erhalten Sie in der Tourist-Information Rendsburg.
Rendsburg Information
Im Alten Rathaus
Mühlenstraße 32
24768 Rendsburg
Telefon: 04331-66345 66
www.rd-tm.de/tourismus/touristinformation
Das Aquacity befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Wohnmobilstellplatz. Das Schwimmzentrum mit Saunalandschaft bietet in der Sommersaison ein Freibad mit großzügiger Liegewiese und Kiosk und im Frühjahr, Herbst und Winter ein Hallenbad zum sportlichen oder erholsamen Wasserspaß.
Informationen zum Aquacity finden Sie unter diesem Link: www.aquacity.sh
Wir hoffen, dass Sie eine schöne und entspannte Zeit bei uns verbracht haben. Sollte einmal etwas nicht in Ordnung sein, sagen Sie uns bitte, was wir zukünftig besser machen können. Am besten Sie besprechen das gleich vor Ort mit Stellplatzteam oder kontaktieren uns.
Natürlich freuen wir uns auch über positives Feedback. Nutzen Sie dafür gern die Bewertungsmöglichkeit unter diesem externen Link: https://stellplatz.info/wohnmobilstellplatz/wohnmobilhafen-am-stadtsee#Bewertung-abgeben